vergreifen

vergreifen
ver|grei|fen 〈V. refl. 158; hat
1. sich \vergreifen
1.1 〈a. fig.〉 falsch greifen, danebengreifen
1.2 〈Mus.〉 falsch spielen
2. sich an jmdm. \vergreifen jmdn. misshandeln, gegen jmdn. tätlich werden
● sich an fremdem Eigentum \vergreifen es sich widerrechtlich aneignen, stehlen; sich an einem Kind \vergreifen es geschlechtlich missbrauchen; sich im Ausdruck \vergreifen 〈fig.〉 einen unangebrachten Ausdruck benutzen; sich im Ton \vergreifen 〈fig.〉 unverschämt reden, sich unangemessen ausdrücken →a. vergriffen

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ver|grei|fen, sich <st. V.; hat:
1. [mhd. vergrīfen = falsch greifen; einschließen, umfassen]
a) danebengreifen:
die Pianistin, der Gitarrist hat sich mehrmals vergriffen (hat mehrmals falsche Töne gespielt);
b) etw. in seiner Art Falsches, Unpassendes, Unangebrachtes o. Ä. wählen:
sich im Ton, Ausdruck, in der Wahl seiner Mittel v.
2. sich etw. aneignen (1):
sich an fremdem Eigentum, Besitz v.;
er hat sich an der Kasse vergriffen (hat widerrechtlich Geld aus ihr entnommen).
3. gegen jmdn. tätlich werden, jmdm. Gewalt antun:
sich an einem Schwächeren v.;
er wollte sich an dem Kind v. (wollte es sexuell missbrauchen);
Ü ich werde mich an deinem Computer nicht v. (werde mich aus Furcht vor unsachgemäßer Behandlung gar nicht damit befassen).

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ver|grei|fen, sich <st. V.; hat [1: mhd. vergrīfen = falsch greifen; einschließen, umfassen]: 1. a) danebengreifen: ich habe mich vergriffen, das ist gar nicht das Buch, das ich dir zeigen wollte; die Pianistin, der Gitarrist hat sich mehrmals vergriffen (hat mehrmals falsche Töne gespielt); Ü wenn es nicht Mittag ist, so hat er sich eben in der Zeit vergriffen; und ist es nicht San Giorgio, so vergriff er sich im Ort (Bergengruen, Rittmeisterin 284); b) etw. in seiner Art Falsches, Unpassendes, Unangebrachtes o. Ä. wählen: sich im Ton, Ausdruck, in den Mitteln, in der Wahl seiner Mittel v.; Radikale vergriffen sich in ihrer Taktik (Niekisch, Leben 96); sie ... war auch nicht gebildet, da machte sie sich nichts vor, aber sie vergriff sich nicht, sie blieb bei ihrem Leisten, ihr Leben lang (Kronauer, Bogenschütze 41). 2. sich etw. ↑aneignen (1): sich an fremdem Eigentum, Besitz, Gut v.; er hat sich an der Kasse vergriffen (hat widerrechtlich Geld aus ihr entnommen); zwei Mann ..., die den ganzen Abend aufpassen, dass sich keine Kinder am Cola-Wodka vergreifen (dass sie keinen Cola-Wodka trinken; Freie Presse 22. 12. 89, 8). 3. gegen jmdn. tätlich werden, jmdm. Gewalt antun: sich an einem Schwächeren v.; Man riss ihm die Fingernägel aus und vergriff sich auch noch in anderer tierischer Weise an ihm (Niekisch, Leben 250); Der wollt' sich bestimmt v. an dem Kind (wollte es geschlechtlich missbrauchen; Grass, Hundejahre 554); Ü ich werde mich an der Maschine nicht v. (werde mich aus Furcht vor unsachgemäßer Behandlung gar nicht damit befassen); Sicher ist es ein Problem, wenn jedes große Thema von den Medien so breitgetreten ist, dass ein skrupulöser Autor sich nicht auch noch daran v. möchte (natur 10, 1991, 96).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Vergreifen — Vergreifen, verb. irregul. act. & recipr. S. Greifen. 1. Durch Greifen alle machen, der Quantität nach erschöpfen, wo es doch nur im figürlichen Verstande von Waaren gebraucht wird, wenn sie bereits verkauft sind, oder häufig Liebhaber finden.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • vergreifen — ↑ greifen …   Das Herkunftswörterbuch

  • vergreifen — ver·grei·fen, sich; vergriff sich, hat sich vergriffen; [Vr] 1 sich an etwas (Dat) vergreifen euph; etwas stehlen <sich an fremdem Eigentum vergreifen> 2 sich an jemandem vergreifen euph; jemanden verprügeln: Er hat sich an seiner Frau… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • vergreifen — sich vergreifen 1. a) danebengreifen, vorbeigreifen. b) einen Fehler machen, einen Fehlgriff tun; (salopp): ins Klo greifen. 2. sich aneignen, an sich nehmen/reißen, sich beschaffen, Besitz ergreifen, sich besorgen, sich einverleiben, erbeuten,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • vergreifen — ver|grei|fen; sich an jemandem, an einer Sache vergreifen; du hast dich im Ton vergriffen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • vergreifen, sich — sich vergreifen V. (Aufbaustufe) etw. seiner Art nach Unpassendes wählen Beispiele: Der Politiker vergriff sich im Ton. Der Schüler hat sich in der Wahl der grammatischen Ausdrucksmittel vergriffen. sich vergreifen V. (Oberstufe) sich eine fremde …   Extremes Deutsch

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  • vergriffen — nicht (mehr) vorrätig * * * ver|grif|fen [fɛɐ̯ grɪfn̩] <Adj.>: (besonders von Druck Erzeugnissen) nicht mehr lieferbar: ein vergriffenes Buch; diese Ausgabe ist [zurzeit] vergriffen. Syn.: ausverkauft. * * * ver|grịf|fen 〈Adj.〉 nicht mehr… …   Universal-Lexikon

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